Die Lebensmittelwerbung verwendet gern Aussagen, die dem Konsumenten den Eindruck eines gesunden Lebensmittels vermitteln sollen. Über die Begriffe in Bezug auf einen reduzierten Zuckeranteil klären wir im Folgenden auf.
Zuckerarm bedeutet, dass pro 100 g des Lebensmittels weniger als 5 g Zucker enthalten sind. Für Getränke und Flüssigkeiten gelten weniger als 2,5 g Zucker auf 100 ml. Sie sollten auch bei diesen Lebensmitteln genau hinschauen, denn statt des Zuckers könnten Zuckeraustauschstoffe oder Süßstoffe enthalten sein.
Zuckerreduziert bedeutet, dass ein Produkt höchstens 70% der Zuckermenge enthalten darf, die man in einem vergleichbaren nicht reduzierten Produkt findet. Der fehlende Zucker wird in der Regel durch andere Süßungsmittel ersetzt.
Als „zuckerfrei“ dürfen Lebensmittel bezeichnet werden, wenn in 100 g oder 100 ml des Produktes maximal 0,5 g Zucker enthalten sind.
Als „weniger süß“ kann der Hersteller sein Produkt nach eigenem Ermessen bezeichnen. Es gibt keine speziellen Rechtsvorschriften und bezieht sich nur auf den Geschmack.
Der Begriff „ohne Zuckerzusatz“ findet sich häufig auf Säften. Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Saft dennoch Zucker enthält – und zwar von den verwendeten Früchten. Lediglich auf die Verwendung von zusätzlichem Zucker wurde verzichtet.